Wahrzeichen der mittelalterlichen Befestigungsanlage
Mit der Verleihung der Stadtrechte im Jahr 1321 begann für Balduinstein eine neue Epoche. Zwischen 1339 und 1343 entstand eine Stadtbefestigung mit Mauer und Wehrtürmen – ein markantes Zeichen mittelalterlicher Wehrarchitektur. Im Jahr 1429 wurde der Mauerring bis zum Taleingang erweitert. Dort sicherte der achteckige Portturm den westlichen Zugang zum Ort.
An dieser Stelle befand sich einst eine Furt durch die Lahn. Hier konnten Menschen, Pferde und Fuhrwerke den Fluss überqueren. Solche Übergänge waren für Handel und Verkehr von großer Bedeutung, mussten jedoch auch geschützt werden. Gleichzeitig konnten an ihnen Wege- und Brückenzölle erhoben werden.
Der Portturm war ein bedeutender Wehrturm. Mit einer Höhe von 17 Metern, einem Durchmesser von acht Metern und seiner zinnenbewehrten Plattform bot er einen weiten Blick über die Lahn und die Furt. So konnten herannahende Gefahren frühzeitig erkannt werden.
Heute ist von der einstigen Stadtbefestigung nur noch wenig erhalten. Der Portturm vermittelt jedoch bis heute einen eindrucksvollen Eindruck von der Wehrhaftigkeit des mittelalterlichen Balduinsteins. Zusammen mit den Gebäuden der ehemaligen Schmiede prägt er das historische Ortsbild. Der Turm befindet sich in Privatbesitz und kann nur von außen besichtigt werden.
Wer war Ludwig IV.?
Ludwig IV., auch Ludwig der Bayer genannt, war ab 1314 römisch-deutscher König und von 1328 bis zu seinem Tod im Jahr 1347 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Er war der erste Wittelsbacher auf dem Kaiserthron und gilt als Förderer der Städte.
Unter seiner Herrschaft wurden zahlreichen Orten Stadtrechte verliehen – darunter auch Balduinstein im Jahr 1321. Die Vergabe diente vor allem politischen Zielen: Der König stärkte damit die Landesherren, die ihn im Gegenzug unterstützten. Im Fall von Balduinstein beantragte Erzbischof Balduin von Trier die Stadtrechte und erhielt damit wichtige Privilegien wie Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit für den Ort.